Wohn-Berechtigungs-Schein

Ein Wohn-Berechtigungs-Schein hilft ihnen eine Sozial-Wohnung zu mieten.

Eine Sozial-Wohnung ist eine Wohnung für die Sie weniger Miete bezahlen müssen als auf dem Markt üblich.

 

Sie suchen ganz normal eine neue Wohnung.

Mit dem Wohn-Berechtigungs-Schein haben Sie das Recht eine Wohnung anzumieten, die als Sozial-Wohnung ausgeschrieben ist.

Die Wohnung müssen Sie selbst finden!

 

Sie ziehen in eine Sozial-Wohnung ein.

Dann geben Sie den Wohn-Berechtigungs-Schein dem Vermieter oder der Vermieterin.

Wer bekommt einen Wohn-Berechtigungs-Schein?

Sie erhalten einen Wohn-Berechtigungs-Schein, wenn Sie wenig Einkommen haben.

Sie haben Einkommen aus Erwerbs-Arbeit oder vom Amt (zum Beispiel Bürgergeld).

 

Sie erhalten den Schein als Einzel-Person, als Paar oder als Familie.

Der Wohn-Berechtigungs-Schein ist ein Jahr gültig und gilt für alle Personen, die im Haushalt wohnen.

Antrag

Sie beantragen den Wohn-Berechtigungs-Schein im Rathaus ihrer Wohn-Gemeinde.

 

Sie wollen aus Baden-Württemberg weg ziehen oder wohnen momentan nicht in Baden-Württemberg.

Dann beantragen Sie den Schein in der Gemeinde, in die Sie ziehen möchten.

 

In vielen Gemeinden kostet der Schein nichts, es können aber Gebühren verlangt werden.

Fragen Sie vorher nach.

Eine Beratung kostet nichts.



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