BAFöG↗ heißt Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz.
Mit dem BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien, privaten Berufs-Akademien und Hochschulen.
Wichtig sind:
Mehr Informationen zu den Punkten und den Voraussetzungen finden Sie hier↗.
BAFöG kann ein Zuschuss sein oder ein Darlehen.
Zuschuss heißt, Sie müssen das Geld nicht zurück zahlen.
Darlehen heißt, Sie müssen es zurück zahlen.
Das hängt von Ihrer Ausbildung ab.
Es gibt verschiedene Bedarfs-Sätze.
Wieviel Sie bekommen, hängt zum Beispiel davon ab, ob Sie bei den Eltern wohnen oder eine eigene Wohnung haben.
Hier können Sie die Tabelle mit den Bedarfs-Sätzen↗ ansehen.
Die Tabelle zeigt das BAFöG, wenn nichts angerechnet werden kann.
Je nach Ausbildungs-Art sind unterschiedliche Stellen für die Beantragung von BAföG zuständig:
Den Antrag stellen Sie mit dem Antrags-Formblatt↗ per Post oder elektronisch↗.
BAföG wird ab Ausbildungs-Beginn, frühestens ab dem Monat bewilligt, in dem der Antrag gestellt wird.
Bearbeitungs-Dauer:
Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen.
Kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet.