Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Themen Miete und Verbraucher-Schutz.
Zum Thema Energie gibt es eine eigene Seite.
Bei allen Fragen als Mieter zum Beispiel zu ihrem Miet-Vertrag, Miet-Erhöhungen oder Kündigung wenden Sie sich an den Mieterbund↗︎ in ihrem Wohn-Ort.
Sie werden Mitglied und erhalten kompetente anwaltliche Hilfe.
Klären Sie vorher mit dem Job-Center, dass die Kosten übernommen werden (zum Beispiel, wenn das Job-Center mit einer Miet-Erhöhung nicht einverstanden ist).
Und vergessen Sie nicht zu kündigen, wenn Ihr Fall erledigt ist.
Sonst bezahlen Sie im nächsten Jahr die Mitgliedschaft selbst.
Die Verbraucher-Zentrale↗︎ hilft bei sehr vielen Themen des alltäglichen Lebens.
Die Verbraucher-Zentrale ist eine unabhängige, vorwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation.
Sie informieren sich auf der Webseite über Themen wie Kredite, Versicherungen, Lebensmittel, Reisen oder Energie-Versorgung.
Es gibt auch Beratungs-Stellen↗︎ der Verbraucher-Zentrale.
Das Gesetz für faire Verbraucher*innen-Verträge gibt es seit 01.03.2022.
Es hat wichtige Verbesserungen für Verbraucher gebracht.
Das ist nicht mehr erlaubt:
Verträge nur am Telefon abschließen,
oder überlange Vertrags-Laufzeiten und Kündigungs-Fristen.
Dabei geht es etwa um Energielieferverträge, Verträge für Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos.
Automatische Vertrag-Verlängerungen
Viele Anbieter versuchen, Kund*innen dauerhaft an sich zu binden.
Das geschah, indem sich Verträge automatisch verlängert haben.
Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz macht damit endlich Schluss.
In Zukunft sind überlange automatische Verlängerungen von Verträgen nicht mehr erlaubt!
Solche "stillschweigenden" Vertrags-Verlängerungen finden Kund*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Künftig sind diese nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert.
Das bedeutet für Sie:
Wenn Sie nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit einen Vertrag kündigen,
kommen Sie spätestens einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung aus dem Vertrag heraus.
Achtung: Sie haben einen Vertrag vor dem 1. März 2022 abgeschlossen?
Dann gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr).
Möchten Sie also aus einem alten Vertrag raus, dann kündigen Sie rechtzeitig!
Für Internet- und Telefon- und Mobil-Funk-Verträge
gelten die Änderungen bereits seit dem 1. Dezember 2021.
Die neue Regelung gilt sowohl für Neu- als auch für Bestandsverträge.
Ausgenommen von diesen Regeln zur Vertragsverlängerung sind unter anderem Versicherungsverträge.
Verkürzte Kündigungs-Frist
Die Kündigungs-Frist von Verträgen wird verkürzt.
Bisher war eine Kündigung - z.B. im Fitnessstudio - mit einer Frist von 3 Monate möglich.
Künftige Verträge können Sie bereits mit einer Frist von maximal 1 Monat kündigten
bevor die Erst-Vertrags-Laufzeit endet.
Für Versicherungsverträge gilt diese Regel nicht.
Kündigungsbutton im Internet
Neue Verträge abzuschließen ist im Internet sehr einfach.
Die Kündigung eines Vertrages ist online oft komplizierter.
Helfen soll in Zukunft der Kündigungs-Buttons im Internet.
Der Button mach Ihnen das Kündigen von langfristigen Verträgen einfacher,
wie z.B. bei Handyverträgen
Wer mit dem Kündigungs-Button kündigt, muss eine Bestätigung per E-Mail erhalten.
So kann ein Anbieter nicht mehr behaupten, er habe Ihre Kündigung gar nicht erhalten.
Der Kündigungs-Button ist von den Unternehmen bis zum 1. Juli 2022 einzuführen.
Die Regelungen gelten auch für Verträge, die vor diesem Datum entstanden sind.
Bestätigung bei Verträgen, die am Telefon besprochen worden sind
Ein Vertrag kann auch künftig am Telefon besprochen werden.
Wirksam wird der Vertrag aber nur in Textform, beispielsweise per E-Mail.
So ist es Ihnen möglich den Vertrag und dessen Bedingungen in Ruhe zu prüfen.
Ein Telefonat allein führt dann nicht mehr zu einem Vertrags-Abschluss.